Christian Sackmann (im Foto links) hat als Vorsitzender des Rats der Bruderhaus-Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) eine Petition an den Bundestag gestartet
Christian Sackmann (48 Jahre) ist in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) der BruderhausDiakonie in Reutlingen beschäftigt. Gleichzeitig ist er Vorsitzender des Rats der Bruderhaus-Werkstätten und auch im Vorstand der Werkstatträte Baden-Württemberg. Als Beschäftigter in der WfbM wird er monatlich mit 250 Euro entlohnt. Das sind zwar 17 Euro mehr als der bundesweite Durchschnitt in Werkstätten.
Dennoch bleibt eine wesentliche Frage: Wie kann man mit 250 Euro überleben? Gar nicht, ist die einfache Antwort. „Ich musste Grundsicherung und Wohngeld beantragen“, sagt Christian Sackmann. Nach fast 20 Jahren in so einer Werkstatt wurde ihm nahegelegt, Erwerbsminderungsrente zu beantragen. „Das ist so üblich und geht eigentlich immer durch“, betont der Werkstattrats-Vorsitzende. Nach dem Abitur hatte er eine Ausbildung zum Landschaftsgärtner gemacht, wollte studieren, da ereilte ihn eine Psychose. Seit 2008 ist er in einer WfbM.
Was ihm überhaupt nicht gefällt: Dass die Beschäftigten in den WfbM acht Stunden am Tag, fünf Tage die Woche arbeiten und so wenig Geld erhalten. Zumal in den Werkstätten jetzt noch darüber diskutiert werde, dass der Betrag von 250 Euro weiter gekürzt werden könnte. „Allein die Möglichkeit, dass die Entgelte gekürzt werden können, ist ein Unding“, so Sackmann.
Möglich sei das aber – und in anderen Werkstätten auch schon vorgekommen, sagt Michael Möst als Leiter der Werkstätten im Kreis Reutlingen. „Die wirtschaftliche Situation der Betriebe in der Region, von denen wir unsere Aufträge erhalten, ist schlecht“, sagt er als Begründung.
Die Träger der Behindertenhilfe seien verpflichtet, „mindestens 70 Prozent des Arbeitsergebnisses an die Beschäftigten auszubezahlen“, sagt Möst. Wenn das Gesamtergebnis aber sinkt? Die Beschäftigten arbeiten ja weiter acht Stunden pro Tag, entgegnet Sackmann. Das klingt nicht gerecht. Man stelle sich vor, dass in einem Wirtschaftsbetrieb die Mitarbeitenden je nach Wirtschaftslage entlohnt würden.
„Wir sind aber kein normaler Wirtschaftsbetrieb“, betont Michael Möst. Die WfbM seien Einrichtungen der Eingliederungshilfe, eher so eine Art von Reha-Institutionen, bei denen Gebäude, Personal, Sozialarbeit gestellt würden. Schließlich hätten die Werkstätten auch im Blick, dass die Beschäftigten in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden.
Was aber alles andere als einfach sei und zumeist am Unwillen der Betriebe und Unternehmen scheitere. „Die Vermittlungsquote von den WfbM in den ersten Arbeitsmarkt liegt bei rund einem Prozent“, betont Sackmann. „Auch da müsste was geändert werden“, sagt der Werkstattrats-Vorsitzende. Um generelle Verbesserungen für die Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen anzuschieben, hat Sackmann eine Petition an den Deutschen Bundestag gestartet.
„In Deutschland arbeiten rund 300.000 Menschen in WfbM, sie leisten jeden Tag wertvolle Arbeit und verdienen eine faire Bezahlung sowie eine sichere Zukunftsperspektive.“ Eine öffentliche Anhörung im Bundestag ist das Ziel dieser Petition, „damit eine breite politische Diskussion über die Zukunft des Werkstattentgelts und des WfbM-Systems angestoßen wird“, betont Christian Sackmann.
Übrigens wurden Verbesserungen bereits in die Koalitionsverträge der jetzigen und vorherigen Bundesregierungen reingeschrieben. „Passiert ist bisher nichts“, sagt der Werkstattrat. Zudem sei zwischen 2019 und 2023 im Auftrag der Bundesregierung eine Studie zu WfbM durchgeführt worden. „Viele Werkstattbeschäftigte haben große Hoffnungen in diese Studie gesetzt“, betont Sackmann. Bislang jedoch ohne jedes Ergebnis.
Ob der Mindestlohn keine Option für die WfbM-Beschäftigten wäre? „Das könnten die Werkstätten nicht bezahlen“, sagt Möst. Aber bisher finanziere der Staat doch eh die Menschen über die Sozialleistungen – warum dann nicht gleich über die Entgelte, über eine womöglich neue Art von Mindestlohn? „Das müsste im Bundestag diskutiert werden, da gibt es doch die Fachleute und Ausschüsse“, sagt Sackmann.
Gleichzeitig spiele die UN-Behindertenrechtskonvention (die Deutschland am 30. März 2007 unterschrieben hat) mit hinein in die WfbM: „Artikel 27 beschreibt das Recht behinderter Menschen auf Arbeit auf der Grundlage der Gleichberechtigung mit anderen“, ist dort nachzulesen. Deutschland sei schon mehrfach von den Vereinten Nationen aufgefordert worden, das Werkstättensystem weiterzuentwickeln“, betont Christian Sackmann. Michael Möst stimmt zu, in dem Punkt sind sich beide einig: „Ziel muss eine Systemänderung sein.“
INFO:
Petition an den Bundestag
Die Petition von Christian Sackmann fordert, eine „grundlegende Reform der Werkstätten für behinderte Menschen: ein faires, existenzsicherndes Entgeltsystem, stabile Einkommen ohne Kürzungsrisiko sowie bessere Chancen und Übergänge in den allgemeinen Arbeitsmarkt“. Innerhalb von sechs Wochen sind mindestens 30.000 Unterzeichnungen notwendig, damit der Petitionsausschuss des Bundestages sich im Rahmen einer öffentlichen Anhörung mit dem Anliegen befasst. Die Petition ist über die Bundestags-Homepage unter der Petitions-Nummer 198637 zu finden.