Mitarbeiterinnen vom Reutlinger Netzwerk Ambulante Wohnungssicherung (NAWO) haben in zehn Jahren Hunderte Menschen vor Wohnungslosigkeit gerettet
Die Probleme, mit denen Lisa Jäger und Jasmin Rentschler zu tun kriegen sind nicht von Pappe. Oftmals sind sie sogar nahezu zum Verzweifeln. Doch die beiden Sozialarbeiterinnen bei der NAWO (Netzwerk Ambulante Wohnungssicherung) kennen sich aus, wenn bei ihren Klienten etwa die Kündigung für die Wohnung eingegangen ist, wenn Mietschulden drücken, Räumungsklage oder gar Zwangsräumung anstehen.
„Das Wichtigste ist, nicht sofort den Schlüssel für die Wohnung beim Vermieter abzugeben“, betont Rentschler. Manche Mieterin oder mancher Mieter hat das schon getan – „weil sie völlig verängstigt waren und dachten, sie könnten eh nichts machen“, betont Jäger. Aber dem ist nicht so. „Sie sollten auf jeden Fall eine ‚Verteidigungsabsicht‘ anzeigen.“ Denn: Wenn jemand den Schlüssel schnell abgibt, wird das vom Gericht als freiwilliger Auszug gewertet. Und das ist ganz schlecht für den Mieter. Dann müssten (theoretisch) nicht einmal die Kommunen aktiv werden, um die Menschen unterzubringen.
Die Fachfrauen von NAWO dürfen die Klienten nicht juristisch beraten. Sie wissen aber dennoch jede Menge darüber, was zu tun ist, wenn eine Räumungsklage ansteht, wenn ein Gerichtsvollzieher einen Zwangsräumungstermin schickt oder auch wenn ein Räumungsurteil vom Gericht gefällt wurde. Aussichtslos ist die Situation für die Mieter auch dann noch nicht.
Grundsätzlich gilt: Je früher die Mieter zu NAWO kommen, umso besser ist das, um die Möglichkeiten für den Erhalt des Mietverhältnisses auszuloten. Allerdings nehmen die meisten Ratsuchenden erst dann die Hilfe wahr, wenn ihnen bereits „der Kittel brennt“. Wenn also nach monatelangen Mietschulden der Vermieter genug hat. Oder wenn Mieter aus lauter Verzweiflung seit längerer Zeit keine Briefe mehr geöffnet haben, wenn der Gerichtsvollzieher schon vor der Tür steht.
„So weit sollten es die Menschen nicht kommen lassen“, betont Lisa Jäger. Allerdings werden die Sozialarbeiterinnen auch aktiv, wenn sie von Sozialämtern Hinweise über Mietschulden von Klienten erhalten. „Wir schreiben den Betroffenen dann und bieten unsere Hilfe an“, so Jasmin Rentschler. „Wir könnten noch viel mehr machen, etwa Klienten hinterhertelefonieren, wenn sie zu einem vereinbarten Termin nicht gekommen sind – aber dafür fehlt uns die Zeit.“
Die beiden Frauen teilen sich einen Stellenanteil von 180 Prozent, aber sie sind sicher, dass eine weitere volle Stelle problemlos ausreichend Arbeit finden würde. Allerdings sind sie froh, dass NAWO durch die Unterstützung der GWG die Stellen von 150 auf 180 Prozent aufstocken konnten. Als NAWO vor zehn Jahren startete, war das ein Pilotprojekt, das über Fördermittel des Europäischen Sozialfonds finanziert wurde.
„Nach vier Jahren ist das Angebot in die Regelfinanzierung übergegangen“, sagt Heike Hein von der Reutlinger AWO. „NAWO hat sich zu einem unverzichtbaren Angebot im ganzen Landkreis entwickelt“, so Hein. Von Beginn an waren Reutlingen, Münsingen, Metzingen und Lichtenstein mit im Boot, „in den Kommunen haben wir regelmäßige Sprechstunden“, so Rentschler.
„Ein Richtwert besagt, dass pro 100.000 Einwohner eine Stelle für die Wohnungssicherung zuständig sein sollte“, rechnen die Fachfrauen vor. „Bei fast 300.000 Einwohnern im Landkreis Reutlingen, wären das drei Stellen, also 300 Prozent“, so Jasmin Rentschler. Und Erfolge können sie durchaus aufweisen, jede Menge sogar: Im Jahr 2024 haben sie rund 220 Haushalte beraten, bei 62,7 Prozent konnten sie die Wohnungslosigkeit verhindern.
Oftmals stecken hinter den Schwierigkeiten mit Mietschulden noch ganz andere Probleme. Sonstige Schulden, Alkohol- oder Spielsucht, (psychische) Krankheiten und mehr. Auch da helfen Rentschler und Jäger weiter. „Wir vermitteln zu den jeweiligen Fachberatungsstellen – es geht aber immer um individuelle Schicksale.“ Oftmals auch um Familien, um Alleinerziehende und um Kinder: „Wir hatten unter den von Wohnungslosigkeit Betroffenen schon 50 Prozent Kinder“, sagt Hein.
Eindeutig sei: Wenn Wohnraum gesichert oder eine andere Wohnung gefunden werden kann, dann werden massive Folgekosten verhinder. Das gelte auch für Vermieter: „So eine Räumungsklage kann den Wohnungseigentümer schnell bis zu 10.000 Euro kosten und bis zu einem halben Jahr dauern“, betont Heike Hein. Vermieter können sich übrigens auch bei der NAWO um Rat fragen.
Bei steigenden Fallzahlen von Menschen, die von Wohnungslosigkeit betroffen sind, zeige sich beim angespannten Wohnungsmarkt, wie wichtig diese Art der Präventionsarbeit von NAWO ist. „Besonders die aufsuchende Arbeit muss ausgebaut werden, weil viele Betroffene schwer erreichbar sind“, betonen die drei Fachfrauen.