18-Jähriger von der Schwäbischen Alb hatte bei der Polizei fälschlich Anzeige erstattet – Wegen Vortäuschung einer Straftat wurde er vom Amtsgericht Reutlingen verurteilt
„Porno ist überall“, sagte Richter Sierk Hamann am Donnerstagnachmittag. Vor ihm saß im Raum III des Amtsgerichts Reutlingen ein heute 19jähriger Jugendlicher, der am 7. August 2024 auf der Website „VerboteneFrauen“ ein kostenpflichtiges Konto eröffnet hatte. Am 5. September desselben Jahres ging der junge Mann allerdings zur Polizei und erstattete dort Anzeige. Seine Daten wie IP-Adresse und seine Handynummer seien missbräuchlich genutzt worden, behauptete er. Und er hatte eine Rechnung von 14 Euro 44 erhalten.
Das berichtete ein Polizeibeamter von der Alb im Gerichtssaal als Zeuge. „Der junge Mann hat behauptet, er wisse nichts von dieser Angelegenheit, von der Homepage, er habe nichts bestellt und auch kein Konto auf besagter Homepage eingerichtet.“ Allerdings war bei der Einrichtung des Kontos seine Wohnanschrift angegeben worden – und auch seine Handynummer. Drei SMS-Nachrichten seien an ebendiese Nummer zur Bestätigung geschickt worden, sagte der Polizist.
Er habe den jungen Mann dann persönlich auf seinem Smartphone angerufen – und ihn auch erreicht. „So viel Zufall gibt es nicht, für mich war klar, dass er derjenige war, der auf der Homepage ein Konto eröffnet hat“, so der Polizeibeamte. „Die Strafanzeige war also nur vorgetäuscht.“ Er habe den 18-Jährigen belehrt, dass er mit seiner Anzeige eine Straftat begehe. „Er reagierte erstaunt, fühlte sich augenscheinlich überrumpelt und ertappt.“ Eine Aussage habe der Auszubildende nicht gemacht. Die Folge war somit, dass der junge Mann nun vor Richter Hamann saß.
Sein Handy von damals habe er nicht mehr, sagte der heute 19-Jährige. Die Nummer auch nicht, der neue Anbieter habe behauptet, dass das günstiger wäre, wenn er eine neue Telefonnummer nehmen würde. Das klang seltsam. Die Leipziger Firma, die hinter der Website der „verbotenen Frauen“ stehe, verzichte übrigens auf die zivilrechtliche Verfolgung der Forderung von 514 Euro 44. Zu viel Aufwand, habe der Polizeibeamte von dem Betreiber erfahren. Richter Hamann hatte zudem in einer kurzen Unterbrechung der Verhandlung herausgefunden, dass es die Website gar nicht mehr gebe.
„Nun könnte man sich ja fragen, warum mein Mandant nicht einfach ein Geständnis ablegt und das Geld überwiesen hat“, sagte Verteidiger Achim Unden. „Er sagt aber, er war das nicht, er habe nichts bestellt und auch kein Konto eröffnet.“ Feinde im heimischen Umfeld habe er nicht, er wohne noch zusammen mit den Eltern und einem älteren Bruder. „Ich schließe aus, dass einer von ihnen über mein Handy benutzt hat“, sagte der Jugendliche.
In seinem Plädoyer sah Amtsanwalt Simon Götz den jungen Mann überführt, „die Folgen der Straftat sind ja überschaubar“. Die Strafe legte er in die Hände von Sierk Hamann. Auch Rechtsanwalt Unden sah, dass „vieles gegen meinen Mandanten spricht, vielleicht hat er sich geschämt und ist deshalb bei der Aussage geblieben, dass er nicht auf dieser Homepage war“, so Unden.
„Ich bin überzeugt, dass Sie sich auf der Website angemeldet haben, schließlich sagen Sie ja selbst, dass niemand sonst Zugriff auf Ihr Handy hatte“, sagte der Richter in der Urteilsbegründung. Smartphones zu hacken sei zwar möglich, „aber dafür sind Sie viel zu unwichtig“, so Hamann. Zur Polizei zu gehen und Anzeige zu erstatten sei „eine blöde Idee“ gewesen. Denn: „Dort Unfug zu erzählen, ist eine Straftat.“
Interessant war die Strafe, die der Richter sich überlegt hatte: „Sie werden sich das Buch ‚Wenn die letzte Frau den Raum verlässt‘ kaufen und lesen und schreiben einen Teil davon ab“, so Hamann. Bei dem Buch handelt es sich um eine Offenlegung von patriarchalen, sexistischen Denkmustern der Männerwelt. Das solle zum Nachdenken anregen und „ist bloß a bissle der erhobene Zeigefinger“. Viel wichtiger aber war für den jungen Mann: „Sie sind hiermit nicht vorbestraft, Sie gehen mit einem kleinen Denkanstoß.“