Senioren bei Geldwäsche ausgenommen – 67jähriger Metzinger angeklagt

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Der Angeklagte wollte am Mittwochnachmittag vor dem Amtsgericht Reutlingen nichts sagen. Gar nichts. Weder zu den ihm vorgeworfenen Taten, noch zu seinen persönlichen Daten. Vorgeworfen wurde ihm von der Staatsanwaltschaft, dass er Geldwäsche betrieben haben soll. Wie das funktionierte? Zwischen Juli 2023 und Januar 2024 gingen auf mehreren Bankkonten – die allesamt dem Angeklagten gehörten – bei verschiedenen Banken 24 Überweisungen ein, insgesamt fast 20.000 Euro.

Die Überweisungen seien aber nicht etwa ganz legal über die Bühne gegangen, sie waren das Ergebnis von sogenannten Fake-Anrufen, von Personen, die behaupteten, sie würden die Angerufenen vor lästigen Werbe-Anrufen schützen. Nur so als Beispiel. Dafür müssten die Senioren, die zumeist angerufen wurden, lediglich ihre Kontonummer durchgeben. Oder ihre Daten fürs Online-Banking. Erstaunlich, wie viele Menschen immer wieder darauf hereingefallen sind. Und sich dann wundern, dass von ihrem Konto plötzlich Geld abgebucht wurde. Von Personen, die sie nicht kannten. Und das auch noch in nicht gerade unbeträchtlichen Summen.

So geschehen ist das im vorliegenden Fall 24 Menschen, die auf die kriminellen Anrufe reagiert und ihre Daten preisgegeben hatten. Allerdings war offensichtlich nicht der Angeklagte der Anrufer – in den meisten Fällen hatte nach Auskunft der ermittelnden Kriminalhauptkommissarin eine Frau sich gemeldet. „Die gab sich zumeist als Karin Müller aus.“

Ob der Angeklagte in irgendeiner Weise mit diesen Anrufen etwas zu tun hatte? Es gebe keine Hinweise darauf, sagte die Polizeibeamtin. Aber das Geld, das von den Betrogenen immer wieder auf die Konten bei Online-Banken oder auch bei einem belgischen Geldinstitut landeten, das habe der Angeklagte sehr wohl genutzt.

Zum einen leitete er rund 7000 Euro weiter auf eine türkische Bankverbindung. Und etwa 4000 Euro auf das Konto seiner Tochter. „Den Rest hat er selbst verbraucht“, so die Kommissarin. Die Tochter werde im Übrigen in einem anderen Verfahren angeklagt. „Die Methode war fast immer die gleiche“, sagte die Polizistin.

Manches Mal sei den Menschen ein Lottogewinn versprochen worden, sie müssten nur noch ihre Kontonummer angeben. Oder es wurde behauptet: Wenn die Personen ihre Kontodaten angeben, würden sie künftig weniger Anrufe von Werbefirmen oder Lottofirmen zu erhalten. Die ein oder andere ältere Person tat genau das, eine sogar mit Geburtsdatum und PIN-Nummer.

Ein Zeuge, der am Mittwoch im Amtsgericht in Reutlingen war, berichtete, dass er einen Anruf erhalten hätte – dort wurde behauptet, er habe bei einem Glücksspiel gewonnen. Er müsse nur 259 Euro überweisen. Das habe er getan, dann sei die nächste Forderung gekommen. Dieses Mal wollte die Anruferin 2850 Euro. Auch das hatte der betagtere Mensch überwiesen.

Damit immer noch nicht genug: Die folgenden Monate hatte er monatlich 500 Euro überwiesen. Immer wieder habe jemand angerufen, nach dem Geld gefragt. „Ich habe jeden Tag zehn bis 15 Anrufe dieser Art erhalten“, sagte der Mann vor Gericht. Insgesamt habe er 5100 Euro transferiert. Die nun natürlich weg sind. Aber: „Ich habe jetzt eine neue Telefonnummer, seitdem kriege ich keine Anrufe mehr“, sagte der Zeuge. Zu einem Urteil kam es am Mittwoch nicht, zu viele Zeugen waren nicht aufgetaucht. Einige hatten auch einen sehr langen Anreiseweg. „Das Verfahren wird vertagt“, sagte Richter Eberhard Hausch.

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